Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil 1: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Kunden geltenden Fassung – regeln die Vertragsbeziehung zwischen MYSEBI GmbH, Winterhuderweg 29, D-22085 Hamburg (im folgenden „MYSEBI“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). MYSEBI und der Kunde werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1.2.

Die Regelungen in Teil 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von MYSEBI erbrachten Leistungen.

1.3.

Die Regelungen in Teil 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu Teil 1 für alle Beratungsleistungen von MYSEBI wie Beratung, Coaching, Training und Personalentwicklung.

1.4.

Die Regelungen in Teil 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu Teil 1 für die digitale Schulungsplattform von MYSEBI.

2. Vertragsbestandteile

Den Vertrag zwischen MYSEBI und Kunde bilden nachfolgende Vertragsbestandteile:

  1. der Leistungsschein
  2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Anlage 1 „Auftragsverarbeitungsvertrag“

Die vorstehende Reihenfolge bestimmt bei Widersprüchen gleichzeitig die Rangfolge der Vertragsbestandteile.

Sofern ein Leistungsschein nicht existiert, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotzdem für alle Leistungen von MYSEBI.

3. Mitwirkungsleistungen des Kunden

3.1.

Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen einschließlich Beistellungen leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch MYSEBI erforderlich und allgemein üblich sind, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von MYSEBI zugeordnet wurden.

3.2.

Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert MYSEBI diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. MYSEBI wird dem Kunden unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

3.3.

Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für MYSEBI unentgeltlich zu erbringen.

3.4.

Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von MYSEBI hat, ist MYSEBI von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Auftragnehmers verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum; bei verbindlich vereinbarten Terminen wird MYSEBI von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. MYSEBI entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von MYSEBI auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

4. Vertraulichkeit

4.1.

MYSEBI soll alle Informationen über die Geschäftstätigkeit des Kunden vertraulich behandeln und nicht an andere Personen weitergeben. MYSEBI soll vertrauliche Informationen nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie MYSEBI zugänglich gemacht wurden und soll diese nicht für eigene Zwecke oder zugunsten einer anderen Person verwenden, es sei denn der Kunde hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.

4.2.

Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für solche Informationen, hinsichtlich derer der Berater beweisen kann:

a) dass sie zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt sind und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten von MYSEBI zurückzuführen ist;

b) zur Kenntnis von MYSEBI auf anderen Wegen als durch den Kunden gelangten, ohne dass eine gegenüber dem Kunden unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur Weitergabe dieser Information bestand;

c) MYSEBI aufgrund Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist, sofern MYSEBI zuvor den Kunden über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.

4.3.

Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsende fort.

5. Haftung

5.1.

Die Parteien haften einander unbeschränkt:

a) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

b) im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

e) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

5.2.

Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.

5.3.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter:innen, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.a

5.4.

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden, für den MYSEBI aufkommen soll, MYSEBI unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.

6. Force Majeure

6.1.

Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Force Majeure“) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

6.2.

Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

6.3.

Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als einen Monat andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

7. Nennung als Referenzkunde

7.1.

MYSEBI ist berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

7.2.

Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite von MYSEBI, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

8. Salvatorische Klausel, Schriftform, Abtretung, Nebenabreden, Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieses Vertrages bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.

8.2.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Absatzes bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.3.

Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbilligerweise verweigert werden.

8.4.

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.5.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ahrensburg. 

8.6.

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Trainingsleistungen

1. Kostenschätzungen

1.1.

Wird vom Kunden vor Beauftragung eine Kostenkalkulation durch MYSEBI übergeben, so stellt dies eine unverbindliche Schätzung des Aufwandes dar. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.

1.2.

MYSEBI informiert den Kunden bei wesentlichen Überschreitungen der Kostenkalkulation. Wesentlich ist eine Überschreitung, soweit die ursprüngliche Kostenkalkulation um mehr als 25 % überschritten wird.

2. Vergütung, Abschlagszahlungen, Zahlungsverzuga

2.1.

Alle Leistungen werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. Für Aufwendungen im Rahmen von Recherchearbeiten und bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen berechnet MYSEBI branchenübliche Aufschläge.

2.2.

MYSEBI hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Für die Höhe der Erstattung der Reisekosten gelten die allgemeinen Reisekostenrichtlinien des Kunden soweit diese MYSEBI vorab bekannt gegeben wurden.

2.3.

Die erbrachten Leistungen werden im Anschluss an diese, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.

2.4.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2.5.

Die Nichteinhaltung von Zahlungszielen berechtigt MYSEBI zur Einstellung der Arbeiten sowie zur Geltendmachung von weiteren in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

3. Stornierungen

3.1.

Bei Stornierungen durch den Kunden sind nach Auftragserteilung 50% des Auftragswertes als Schadenersatz fällig. Ab einem Monat vor Auftragsdurchführung sind 100% des Auftragswertes als Schadensersatz fällig.

3.2.

Etwaige Nebenkosten sind bei Stornierungen ebenfalls zu erstatten.

4. Unterauftragnehmer

4.1.

MYSEBI ist bei der Wahl der Personen frei, die MYSEBI zur Leistungserbringung einsetzt. MYSEBI trägt dafür Sorge, dass die von MYSEBI eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit MYSEBI dem Kunden Personen namentlich benannt hat, die er zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

4.2.

Die von MYSEBI zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit von MYSEBI eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

4.3.

MYSEBI kann Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. MYSEBI wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

4.4.

Eine nicht fristgemäße Leistung eines Unterauftragnehmers führt nur dann zu einem Verzug von MYSEBI, wenn MYSEBI in diesem Zusammenhang schuldhaft handelt bzw. gehandelt hat.

5. Weitere Haftungsregelungen

Soweit es sich bei den Beratungsleistungen um reine Dienstleistungen handelt, haftet MYSEBI unter Beachtung der Haftungsbeschränkungen von Teil 1, Punkt 5 für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

6. Prüfungspflicht

6.1.

Der Kunde ist verpflichtet, Dienstleistungen unverzüglich nach Übergabe auf ihre Vollständigkeit, auf ihre Qualität und eventuelle Mängel zu überprüfen.

6.2.

Mängel sind MYSEBI nach Ihrer Feststellung unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Findet die Übergabe im Beisein beider Parteien statt, sind offensichtliche Mängel bei der Übergabe zu rügen. Wenn eine Partei dies fordert, wird hierzu bei der Übergabe ein Protokoll erstellt, das dann von beiden Parteien unterzeichnet wird. Unterzeichnet der Kunde dieses nicht, kommt er dadurch in Verzug. Eine spätere Rüge offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen.

Teil 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI

1. Gegenstand

1.1.

MYSEBI ist Anbieterin einer digitalen Schulungsplattform (nachfolgend „Schulungsplattform MYSEBI„), in der On-Demand-Videos insbesondere zu Themen wie Resilienz und Kommunikation angeboten werden. MYSEBI bietet zusammen mit der Schulungsplattform MYSEBI Support-Leistungen an. MYSEBI stellt die Schulungsplattform MYSEBI von ihren Servern aus über das Internet zur Nutzung über einen Datenfernzugriff bereit.

1.2.

Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitweise Überlassung der im Leistungsschein definierten Schulungsplattform MYSEBI und damit verbundenen, weiteren Leistungen durch MYSEBI an den Kunden zur Nutzung über eine Datenfernverbindung gegen Entgelt. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.

2. Bereitstellung der Plattform

2.1.

MYSEBI stellt dem Kunden die Schulungsplattform MYSEBI für die Dauer des Vertrages zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Schulungsplattform MYSEBI ist im „Leistungsschein“ MYSEBI richtet die Schulungsplattform MYSEBI auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Schulungsplattform MYSEBI ist nicht geschuldet.

2.2.

MYSEBI steht es frei, eine aktuellere Version der Schulungsplattform MYSEBI als die bei Vertragsbeginn zur Nutzung bereitgestellte zur Verfügung zu stellen, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf eine neuere Version des ursprünglich zur Verfügung gestellten und vereinbarten Standes der Schulungsplattform MYSEBI besteht nicht.

2.3.

MYSEBI wird die Schulungsplattform MYSEBI am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet, bereitstellen („Übergabepunkt„). Die Schulungsplattform MYSEBI verbleibt auf dem Server von MYSEBI. MYSEBI ist berechtigt, den Übergabepunkt neu zu definieren, sofern dies für einen reibungslosen Zugang zu den von ihm geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die Mitwirkungspflichten des Kunden gelten auch für den neu definierten Übergabepunkt. Die Schulungsplattform MYSEBI muss am Übergabepunkt die in im „Leistungsschein“ vereinbarte Nutzbarkeit aufweisen.

2.4.

Dem Kunden sind die zur Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen, und oder Email und Zugangscode) zu übermitteln. Die Zugangsdaten sind sicher zu verwahren und geheim zu halten.

2.5.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Zugang zur Schulungsplattform MYSEBI Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

3. Support & Service Level

3.1.

MYSEBI bietet zu den Geschäftszeiten, Werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von MYSEBI („Servicezeit“) Nutzersupport an. Dieser ist telefonisch und per E-Mail verfügbar. Die Vergütung für den Support ergibt sich aus dem Leistungsschein.

3.2.

Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gelten die folgenden Regelungen für Reaktions- und Wiederherstellungszeiten.

MÄNGELKLASSE

REAKTIONSZEIT IN STUNDEN

WIEDERHERSTELLUNGSZEIT IN STUNDEN

Betriebsverhindernder Mangel

bis 1 Arbeitstag

1 Arbeitstag bis 1 Woche

Betriebsverhindernder Mangel

bis 5 Arbeitstage

1 Arbeitstag bis 2 Wochen

Leichter Mangel

< 1 Woche

Im nächsten Release

3.3.

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

4. Nutzungsumfang und -rechte

4.1.

Eine physische Überlassung der Schulungsplattform MYSEBI an den Kunden erfolgt nicht.

4.2.

Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Schulungsplattform MYSEBI für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Schulungsplattform MYSEBI mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

4.3.

Der Kunde darf die Schulungsplattform MYSEBI nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI nicht gestattet.

5. Vergütung

5.1.

Für die im „Leistungsschein“ beschriebenen Leistungen ist vom Kunden an MYSEBI die Vergütung, wie im Leistungsschein vereinbart, für die Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI zu entrichten.

5.2.

Die Abrechnung von Kundenservice bzw. Support erfolgt monatlich nach tatsächlich geleistetem Aufwand (Abrechnung im 15-Minuten-Takt). Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsschein.

6. Verfügbarkeit

6.1.

Die garantierte Verfügbarkeit der Schulungsplattform MYSEBI beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Schulungsplattform MYSEBI zu nutzen. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

6.2.

Dem Kunden angekündigte Updates des Webservers gelten nicht als Ausfallzeiten. Durch die allgemeinen technischen Begrenzungen der Internet-Infrastruktur können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Schulungsplattform MYSEBI entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von MYSEBI liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von MYSEBI handeln, von MYSEBI nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt.

6.3.

Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von MYSEBI haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Schulungsplattform MYSEBI haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von MYSEBI erbrachten Leistung.

7. Gewährleistung

7.1.

MYSEBI gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Schulungsplattform MYSEBI und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den Maßgaben dieses Vertrages. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. 

7.2.

Für Mängel der Schulungsplattform MYSEBI haftet MYSEBI nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben in Punkt 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht.

7.3.

Ein Mangel liegt vor, wenn die Schulungsplattform MYSEBI bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt

7.4.

Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht

a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Schulungsplattform MYSEBI,

b) bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen verursacht werden,

c) bei einer Fehlbedienung durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter:innen,

d) im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI nicht geeignet sind, da sie nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen,

e) wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und MYSEBI infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder

f) wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.

7.5.

Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, ist MYSEBI verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt MYSEBI in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung.

7.6.

Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch MYSEBI oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Der Nutzer ist nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlenden Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch des Nutzers, den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

7.7.

Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen), haftet MYSEBI für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

8. Weitere Haftungsregelungen; Freistellung

8.1.

MYSEBI gewährleistet dem Kunden, dass die Schulungsplattform MYSEBI keine Rechte Dritter verletzt („Schutzrechtsverletzung“). MYSEBI wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von MYSEBI zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI auf erstes Anfordern hin freistellen und auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Kunden übernehmen. Der Kunde wird MYSEBI unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren; er ist nicht berechtigt, solche Ansprüche tatsächlich oder rechtlich entgegenzunehmen, es sei denn MYSEBI hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. Der Freistellungsanspruch nach diesem Absatz erlischt, wenn der Kunde MYSEBI nicht unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte informiert, sofern kein Fall einer unbeschränkten Haftung nach Teil 1, Punkt 1 vorliegt.

8.2.

Wird der Kunde wegen eines Mangels der Schulungsplattform MYSEBI in Anspruch genommen, gilt Punkt 1 entsprechend; sollte eine Freistellung im Außenverhältnis nicht möglich sein, gilt die Verpflichtung im Innenverhältnis.

9. Datenschutz 

9.1.

Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

9.2.

Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der in der Anlage 1 befindliche Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

10. Pflichten des Kunden

10.1.

Der Kunde darf die Schulungsplattform MYSEBI ausschließlich vertrags- und bestimmungsgemäß als Schulungsplattform mit den Funktionen gemäß Leistungsschein verwenden.

10.2.

Das für die Mitarbeiter:innen des Kunden registrierte Zugangskonto ist nicht auf Dritte übertragbar und darf ausschließlich von den Mitarbeiter:innen des Kunden genutzt werden, der im Zugangskonto namentlich angegeben wurde. Dritte dürfen die Schulungsplattform MYSEBI nicht mit Zugangsdaten anderen registrierter Personen nutzen.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1.

Dieses Vertragsverhältnis tritt mit der Unterschrift der Parteien unter den Leistungsschein in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.

11.2.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

11.3.

MYSEBI ist hiernach insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden zur Kündigung berechtigt.

11.4.

Die Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.

12. Datenherausgabe, Aufbewahrungsfristen und Nutzung nach Vertragsende

12.1.

Im Falle der Beendigung des Vertrags wird MYSEBI alle Daten im Account des Kunden löschen.

12.2.

Für die Beachtung von ggf. einschlägigen handels- und steuerrechtlichen bzw. sonstigen Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

12.3.

Jede Nutzung der Schulungsplattform MYSEBI nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

Anlage 1 - Auftragsverarbeitung
1. Datenverarbeitung in der EU

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

2. Technisch-organisatorische Maßnahmen

(1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der nach DS-GVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren. Diese Maßnahmen sind Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

(2) Es handelt es sich bei den zu treffenden Vorkehrungen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen.

(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Umsetzung und weiteren Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DS-GVO. Die Prüfung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen durch den Auftraggeber erfolgt im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 6 dieses Vertrages.

3. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

(1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich oder bezüglich anderer Betroffenenrechte unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

(2) Soweit die Parteien dies in einem Vertrag separat vereinbart haben, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

4. Weitere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags seine gesetzlichen Pflichten aus Art. 28 bis 33 DS-GVO zu erfüllen; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

a)

Sofern gesetzlich erforderlich, erfolgt die schriftliche Bestellung eines Datenschutz-beauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers sind Punkt 10 dieser Vereinbarung zu entnehmen. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

b)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO zu wahren. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich durch EU Recht oder nationales Recht des Auftragsverarbeiters zur Verarbeitung verpflichtet sind.

c)

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

d)

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggebers unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.

e)

Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.

f)

Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

5. Unterauftragsverhältnisse

(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikations-leistungen, Post-/Transportdienstleistungen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

(2) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmen, wenn

  • mit dem Unterauftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird,
  • der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform informiert – zum Beispiel per E-Mail/Newsletter bzw. über einen Link -, wenn er die Hinzuziehung weiterer oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern beabsichtigt.

Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben, wobei dies nicht ohne wichtigen datenschutz-rechtlichen Grund erfolgen darf. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform an die unten unter Punkt 10 genannten Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu erheben. Im Falle des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder – sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist – die Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs einstellen und die Leistungsvereinbarung fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen.

(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.

(4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.

(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers (mind. Textform) oder einer allgemeinen Genehmigung des Auftragnehmers analog Absatz 2. Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

6. Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig (grundsätzlich mindestens zwei Wochen Vorlauf) anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber bei einer Überprüfung bekannt werden, sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Es dürfen keine Aufzeichnungen über solche Geheimnisse gemacht werden, es sei denn, dies ist absolut notwendig, um das Kontrollrecht seitens des Auftraggebers auszuüben.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

(3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Datenschutzbeauftragter, Wirtschaftsprüfer, Revision, IT-Sicherheits-abteilung, Datenschutzauditoren, Qualitäts­auditoren).

(4) Der Zutritt zu den Betriebsstätten des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich in ständiger Anwesenheit eines Vertreters des Auftragnehmers. Dieser Vertreter ist befugt zu entscheiden, wie die Überprüfung in dem erforderlichen Umfang ablaufen soll, um Störungen des Geschäftsbetriebs des Auftragnehmers zu vermeiden und die Geheimhaltungspflichten des Auftragnehmers gegenüber Dritten zu wahren.

(5) Regelmäßige Kontrollen durch den Kunden vor Ort sind maximal einmal pro Kalenderjahr zulässig. Zusätzliche Kontrollen durch den Kunden können nur aus einem wichtigen vom Kunden nachzuweisenden Grund durchgeführt werden.

7. Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers

Wenn nötig, insbesondere weil die relevanten Informationen dem Auftraggeber nicht anderweitig zur Verfügung stehen, und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.

a)

die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen

b)

die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden

c)

die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen

d)

die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung

e)

die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde

8. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

(1) Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).

(2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

9. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten, es sei denn, die Rechtsvorschriften der EU oder des nationalen Rechts erfordern die Speicherung personenbezogener Daten.

(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

10. Konkretisierung des Auftragsinhalts, Unterauftragnehmer und Datenschutzbeauftragter

Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Bereitstellung der Video On Demand Schulungsplattform MYSEBI.

Dauer des Auftrags

Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Vertrags über die Schulungsplattform MYSEBI.

Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten

  • Wie kommen die Daten zum Auftragsverarbeiter?
    • Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die webbasierte Schulungsplattform MYSEBI für die Schulung von dessen Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Die an den Schulungen teilnehmenden Mitarbeiter:innen übermitteln ggf. personenbezogene Daten an den Auftragsverarbeiter.
  • Was macht der Auftragsverarbeiter mit den Daten? (speichern, kopieren, verändern, weitere Daten erheben / hinzuspeichern, nutzen usw.)
    • Der Auftragsverarbeiter stellt die Plattform bereit. Die dort erfassten Daten bearbeitet er nicht. Er stellt aber die ordnungsgemäße Funktionsweise der Plattform sicher.
  • Wie kommen die Daten nach der Verarbeitung zurück zum Verantwortlichen?
    • Die Mitarbeiter:innen des Verantwortlichen erhalten Zertifikate über die absolvierten Schulungen.

 

 

Kategorien betroffener Personen

  • Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

    • Mitarbeiter:innen des Kunden.

Art der Daten

Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind:

  • allgemeine Personendaten der Mitarbeiter:innen des Kunden: Name, Vorname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse

Nach erfolgreich absolvierten Schulungen entsprechende Zertifikate für die Mitarbeiter:innen des Kunden

Eingesetzte Unterauftragnehmer

Hostinganbieter für die Server der Schulungsplattform MYSEBI mit ausschließlich Rechenzentrumsstandorten in Deutschland sind: MYLOC Managed IT AG, Am Gatherhof 44, 40472 Düsseldorf

Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers

Jan Käding, mip Consult GmbH, Wilhelm-Kabus-Str. 9, 10829 Berlin, 030-2088999-0, datenschutz@mip-consult.de

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